Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
(1) Bei Buchung einer unserer Mietobjekte akzeptiert der Mieter die unten aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bedingungen des Mieters werden nur akzeptiert, wenn diese zuvor schriftlich vereinbart wurde.
(2) Die Leistungen und die Preise gelten erst nach der schriftlichen Auftragsbestätigung unsererseits.
§ 2 Stornierungskosten
(1) Stornierungen bis 90 Tage vor dem vereinbarten Termin in der Auftragsbestätigung sind kostenlos.
(2) Stornierungen bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin in der Auftragsbestätigung betragen 25 Prozent des schriftlich vereinbarten Gesamtpreises.
(3) Stornierungen zwischen 29 und 8 Tagen vor dem vereinbarten Termin in der Auftragsbestätigung betragen 50 Prozent des schriftlich vereinbarten Gesamtpreises.
(4) Stornierungen zwischen 7 und 0 Tagen vor dem vereinbarten Termin in der Auftragsbestätigung betragen 70 Prozent des schriftlich vereinbarten Gesamtpreises.
§ 3 Lieferung-Abholung-Aufbau-Abbau
(1) Bei der vereinbarten Lieferung des Mietobjektes/der Mietobjekte wird der Lieferzeitpunkt aus der Auftragsbestätigung vom Vermieter eingehalten.
(2) Die vereinbarte Abholung erfolgt durch den Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt aus der Auftragsbestätigung.
(3) Der vereinbarte Aufbau des Mietobjektes erfolgt direkt durch den Vermieter.
Die Fläche und der Untergrund für das gemietete Objekt muss für die Größe des Zeltes geeignet sein. Der Untergrund für den gemieteten Boden muss eine ebene Fläche aufweisen.
(4) Der vereinbarte Abbau erfolgt ebenfalls durch den Vermieter. Der Zeitpunkt ist aus der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Sollte der Abbau des Mietobjektes durch den Vermieter zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, entstehen dem Mieter keine zusätzlichen Kosten.
§ 4 Haftung
(1) Der Mieter hat für die Sicherung des Zeltes mit geeigneten Befestigungsmaterial in/auf dem Boden für die gesamte Mietdauer zu sorgen.
Bei Wind muss das Zelt vollständig geschlossen sein.
Bei einer Unwetter-/Sturmwarnung (ab Windstärke 8 entspricht 62 km/h und mehr) hat der Mieter das Zelt unverzüglich abzubauen.
Heizungen, die im Zelt betrieben werden, sind in einem ausreichenden Abstand zur Wand und zur Decke aufzustellen. Es ist regelmäßig zu prüfen, ob die Zeltplane nicht zu stark erhitzt.
Der Vermieter haftet während der gesamten Mietzeit nicht für Personen- und Sachschäden.
Ein Schaden am Mietobjekt ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an der Mietsache, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhut- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden
Der Mieter kommt für den entstandenen Schaden persönlich auf.
Er hat die Kosten einer Reparatur oder die Kosten einer Neuanschaffung bei Totalschaden zu tragen.
§ 5 Rückgabe
(1) Das Mietobjekt ist vom Mieter in dem Zustand abzugeben, wie er es vom Vermieter erhalten hat. Zuvor festgestellte Mängel werden im Vertrag vor Abgabe des Mietobjektes an den Mieter festgehalten.
(2) Das Mietobjekt ist an dem zuvor vereinbarten Rückgabezeitpunkt zurückzugeben.
Sollte der Zeitpunkt nicht eingehalten werden, fallen die tagesüblichen Mietpreise zusätzlich an.
§6 Zahlung und Kaution
(1) Der Mieter hat den vereinbarten Mietpreis bei Abholung oder Lieferung der Objekte an den Vermieter zu entrichten.
(2) Bei der Abholung oder Lieferung ist die zuvor festgelegte Kaution zu hinterlegen.
Diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe oder Abholung der Mietobjekte an den Mieter unverzüglich zurückerstattet.
§7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien mit der unwirksamen Vereinbarung bezweckt haben.